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Umweltzone
Besondere Ausnahmen
Im Besonderen sind Polizei-Fahrzeuge, Feuerwehr, Krankenwagen, als solche gekennzeichneten Arztfahrzeuge sowie der öffentliche Nahverkehr von der Schadstoffverordnung ausgenommen.
Generelle Ausnahmen
Generell sind mobile Arbeitsmaschinen und Geräte ausgenommen. Desweiteren fallen Mofas, Motorräder, Motorroller, Leichtkrafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge nicht unter die Plakettenpflicht.
Sollte allerdings ein Trike oder ein Quad eine PKW-Zulassung haben, muss dieses Fahrzeug eine Plakette haben.
In Planung
Benziner und Oldtimer sollen von der Plakettenpflicht ausgenommen werden.
Anwohner sowie kleine und mittelständische Betriebe erhalten eine 5jährige Übergangsfrist. Autos mit einem US-Katalysator sollen ebenfalls von dieser Verordnung befreit werden.
Schwerbehinderte
Fahrzeuge von schwerbehinderten Personen mit einem Eintrag im Schwerbehinderten-Ausweis der Markenzeichen "aG" - "H" - oder "BI" sind ebenfalls von der Plakettenpflicht befreit.